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Unsere AGB's:

 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Katzenstube Emmen „KSE“

 

1. Gesundheit / Vorsorge

 

Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier geimpft, kastriert und gesund ist.

 

1.1 Folgende Impfungen werden verlangt:

  • Katzenseuche

  • Katzenschnupfen

  • Leucose, nicht zwingend bei  Wohnungskatzen

  • Jede Katze muss einen negativen Leucosetest im Impfausweis registriert haben

  • Alte und gebrechliche Katzen – die jahrelang geimpft worden sind – dürfen auch ohne erneute Impfung in die KSE kommen

Wiederholungsimpfung muss mindestens 14 Tage vor Eintritt in die KSE gemacht werden.
Der Impfausweis muss bei jedem Besuch mitgebracht werden.

 

1.2 Folgende Vorsorge wird verlangt:

  • Floh- & Zeckenprävention mindestens  1 Woche / maximum 3 Wochen vor Ferienbeginn in der KSE

  • Entwurmung mindestens  1 Woche / maximum 11 Wochen vor Ferienbeginn in der KSE

  • Jede Katze muss kastriert sein / weibliche Katzen ab 6 Monaten / Kater spätestens mit 10 Monaten

2. Erkrankung / Verletzung / Tod

  • Bei Erkrankung oder Verletzung der Katze ist die KSE ermächtigt, einen Tierarzt zu konsultieren. Alle damit verbundenen Kosten müssen vom Tierbesitzer getragen werden. Der Transport zum Tierarzt wird nach Aufwand berechnet.

  • Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung der Katze erfolgt durch den Halter, welcher auch die entstandenen Kosten trägt.

  • Sollte sich eine Katze während des Aufenthaltes verletzten, verloren gehen oder ableben, so werden vom Tiereigentümer keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

 

3. Pflege / Fütterung / Medikamente

  • KSE verpflichtet sich, das ihr geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichende Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung, Aufmerksamkeit, Spiel und Streicheleinheiten zu betreuen.

  • Spezialfutter kann mitgebracht werden. Durch die Gruppenhaltung kann nicht gewährleistet werden, dass die Katze nur ihr Futter frisst. Die Verantwortung liegt beim Tiereigentümer.

  • Der Tiereigentümer bringt das notwendige Spezialfutter oder die nötigen Medikamente in ausreichender Menge für den Ferienaufenthalt mit.

 

4. Preise / Stornierung

4.1. Preise

  • Die anfallenden Pensionskosten sind am Ankunftstag fällig.

  • Bitte beachten Sie, dass der An- und Abreisetag jeweils als ein ganzer Tag verrechnet wird.

  • Bei uns ist nur Barzahlung möglich.

4.2. Stornierung

  • Ihre Reservation ist verbindlich! Bei Absage von 14 Tagen vor Ferienbeginn fällt eine Annullationsgebühr                      von CHF 50. —.

 

5. Bring- und Abholzeit

  • Die Abgabe und die Abholung  erfolgt zu den in der Reservierung vermerkten von der KSE bestätigten Terminen oder gemäss telefonischer Absprache.

 

6. Schlussbestimmungen

  • Schlussbestimmung – die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

 

Gerichtsstand ist Hochdorf

 

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